Abmahnung als E-Bay-Verkäufer

Auf der Auktionsplattform Ebay sind viele gewerbliche Händler unterwegs, aber auch Menschen, die im privaten Rahmen nicht mehr benötigte Dinge verkaufen. Wenn Sie nur ab und zu mal ein Kleidungsstück oder ein Buch verkaufen, müssen Sie sich in der Regel keine Gedanken über eine Abmahnung machen.
 
Anders sieht es aus, wenn Sammlungen aller Art aufgelöst werden oder zum Beispiel der gesamte Hausrat eines verstorbenen Verwandten angeboten wird. Dann kann es passieren, dass Ihnen eine Abmahnung 
zugestellt wird.
 
Lesen Sie weiter in meinem neuen Blog-Beitrag:
 

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Patentverletzung – frühzeitig erkennen und richtig handeln

Die Urheberrechtspersönlichkeit und das Urheberpersönlichkeitsrecht