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Das bringt das neue Anti-Abmahn-Gesetz

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  Der Bundestag hat am 10. September 2020 das so genannte „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ gebilligt, vereinfacht oft auch als „Anti-Abmahn-Gesetz“ bezeichnet. Insbesondere die Betreiber von Online-Angeboten dürften angesichts der Änderungen aufatmen. Was aber soll sich konkret dadurch ändern? Lesen Sie in meinem neuen Blog-Beitrag dazu. https://kanzlei-bennek.de/… Wenn Sie noch Fragen haben, melden Sie sich einfach. 040 32553228 info@kanzlei-bennek.de https://kanzlei-bennek.de